Jugendarbeitschutzuntersuchung

Jugendarbeitschutzuntersuchung

Die Jugendarbeitschutzuntersuchung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben für alle Jugendlichen (ab dem 15. Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag) vor Anstellung von einem Arbeitgeber. Die Kosten der Untersuchung trägt das Land Baden-Württemberg.