Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Individuelle Gesundheitsleistungen sind Leistungen, die außerhalb der Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen liegen, d. h. die Kosten hierfür müssen vom Patienten selbst getragen werden und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Vor Beginn einer Behandlung lohnt es sich, bei der Krankenkasse Auskünfte einzuholen. Einige gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen (teilweise) die Kosten für individuelle Gesundheitsleistungen.

Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden:

zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen (U10, U11, J2)

Zusatzimpfungen und Reiseimpfungen

Amblyopiescreening (objektive Refraktionsbestimmung, Plusoptix-Sehtest)

Ultraschall der Nieren bei der U3

Atteste für Schule und Kindergarten

Sporttauglichkeitsuntersuchungen

Laboruntersuchungen auf Wunsch